Wann besteht eine E-CHECK-Prüfpflicht?

Sobald elektrische Anlagen oder Geräte im gewerblichen Umfeld betrieben werden, gilt eine gesetzliche Prüfpflicht. Die rechtliche Grundlage dafür ist:
  • DGUV Vorschrift 3 (Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DIN VDE Normen
Unternehmen sind verpflichtet, ihre elektrischen Installationen regelmäßig prüfen zu lassen. Außerdem gilt für:
  • Privathaushalte: Der E-CHECK ist freiwillig, aber empfohlen, insbesondere bei älteren Elektroinstallationen oder nach Umbauten.
  • Vermieter: Für vermietete Immobilien besteht eine Verkehrssicherungspflicht. Eine regelmäßige Prüfung kann Haftungsrisiken vermeiden.
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