Wann besteht eine E-CHECK-Prüfpflicht?
Sobald elektrische Anlagen oder Geräte im gewerblichen Umfeld betrieben werden, gilt eine gesetzliche Prüfpflicht. Die rechtliche Grundlage dafür ist:
- DGUV Vorschrift 3 (Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DIN VDE Normen
- Privathaushalte: Der E-CHECK ist freiwillig, aber empfohlen, insbesondere bei älteren Elektroinstallationen oder nach Umbauten.
- Vermieter: Für vermietete Immobilien besteht eine Verkehrssicherungspflicht. Eine regelmäßige Prüfung kann Haftungsrisiken vermeiden.
